Im Allgemeinen wird "Compliance" als Einhaltung von Gesetzen und selbst gesetzten Regeln verstanden. Der Begriff
wird vom englischen "to comply with" abgeleitet, was so viel bedeutet wie "befolgen", "erfüllen", "einhalten" oder "mit etwas in Einklang stehen". "Compliance" lässt sich daher mit "Regeltreue" oder "Regelkonformität" übersetzen, aber auch mit "Einwilligung", "Zustimmung" und "Wohlverhalten".
Unser Compliance-Verhaltenskodex enthält die wesentlichen
Grundsätze und Regeln für integres Verhalten der Mitarbeitenden aller
Einrichtungen der BBT-Gruppe. Neben dem Verhaltenskodex werden spezielle Themen
in Richtlinien geregelt. Der Compliance-Verhaltenskodex trägt zur
erfolgreichen Umsetzung unserer Grundsätze und Leitlinien bei, indem er
Mindeststandards setzt, die für alle Mitarbeitenden der BBT-Gruppe im Rahmen
ihrer Tätigkeit verbindlich sind.
Eine rein formale Einhaltung des Compliance-Verhaltenskodex wird
unseren Ansprüchen jedoch nicht gerecht. Wir erwarten gegenseitig vielmehr, den
Verhaltenskodex in der täglichen Praxis zu leben und umzusetzen. Das gilt in
gleicher Weise für die Organe und Führungskräfte der BBT-Gruppe. Sämtliche
Führungskräfte müssen stets ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
Für unser Hinweisgebersystem sowie Meldungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nutzen wir das Meldesystem der Firma Schleupen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Klick auf die entsprechenden Links unsere Website verlassen. Der weitere Meldeprozess läuft über Schleupen.
Damit wir uns mit möglichen Regelverstößen innerhalb unserer
Einrichtungen auseinandersetzen können, müssen wir sie kennen. Das
Hinweisgebersystem der BBT-Gruppe bietet die Möglichkeit, solche potenziellen
Regelverstöße anonym und risikofrei zu melden.
Oberste Priorität haben hierbei der Schutz der
Hinweisgebenden sowie ein faires Verfahren für alle Beteiligten. Druck auf
Hinweisgebende und alle, die dazu beitragen richtiges Verhalten bei der BBT-Gruppe
zu fördern, dulden wir nicht. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis
der Verstoß nachgewiesen ist. Jeder Fall wird streng vertraulich behandelt.
Über das Hinweisgebersystem können Sie ausschließlich solche
Fälle melden, in denen die Mitarbeitenden der BBT-Gruppe gegen geltende Gesetze
und Rechtsvorschriften unsere institutionseigenen Richtlinien sowie
Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen verstoßen haben.
Sofern Sie eine Meldung mit anderem Inhalt machen oder sich
beschweren möchten, schauen Sie bitte am Ende dieser Seite nach, an welche Anlaufstelle Sie sich wenden können.
Bitte beachten Sie bei der Formulierung Ihrer Nachricht,
dass die Prüfung des Hinweises durch einen sachkundigen Dritten erfolgt. Dieser
kann sich in allgemein zugängliche Sachverhalte einarbeiten, verfügt jedoch
nicht über unternehmensinternes Wissen. Deswegen ist es hilfreich, den Kontext
zu Ihrem Hinweis auf einen Verstoß zu beschreiben und möglichst genau zu
erläutern, was Sie beobachtet haben oder wie Sie auf anderem Weg zu Ihrer
Kenntnis gelangt sind.
Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, erhalten Sie
eine Hinweis-ID und vergeben Ihr individuelles Passwort. Mit diesem können Sie
unter "Meine Meldung nachverfolgen" den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung jederzeit
einsehen und über ein anonymes Postfach mit dem oder der zuständigen
Mitarbeitenden der Meldestelle kommunizieren.
Bitte notieren Sie sich unmittelbar die Hinweis-ID und
merken Sie sich Ihr Passwort. Rufen Sie das Postfach regelmäßig auf. Hierbei weisen
wir ausdrücklich darauf hin, dass das anonyme Postfach keine Rückschlüsse auf
Ihre Identität zulässt.
Sie können jedoch auch Ihre E-Mail-Adresse angeben. In
diesem Fall erhalten Sie Benachrichtigungen, die Ihre Meldung betreffen. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse nicht zur
direkten Kommunikation mit Ihnen genutzt wird und nicht an den Empfänger
weitergeleitet wird.
Im weiteren Verlauf prüft die Meldestelle Ihren Hinweis auf
Stichhaltigkeit: Stellt sie fest, dass Ihr Hinweis begründet ist, nimmt sie
Untersuchungen auf und kontaktiert Sie, sofern nötig, über das
Hinweisgebersystem. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten wir als
BBT-Gruppe von der Meldestelle einen Maßnahmenvorschlag.
Gut zu wissen: Als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber haben
Sie keinerlei Sanktionen oder Einschränkungen zu befürchten. Und: Bevor
Maßnahmen eingeleitet werden, die das Offenlegen Ihrer Identität möglich machen
oder Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, wird Ihr Einverständnis eingeholt
– ohne Ihre schriftliche Einwilligung dürfen Informationen nicht weitergegeben
werden.
Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine abschließende
Auskunft, welche Maßnahmen auf Basis Ihres Hinweises geplant bzw. bereits
ergriffen wurden, und warum.
Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit sind Ausdruck
unseres sorgfältigen Umgangs mit den Menschen, die uns anvertraut sind. Wer
sich in unsere Einrichtungen begibt, verlässt sich darauf, dass es ihm gut
ergehen wird. Damit das auch gelingt, entwickeln wir die Behandlungs- und
Betreuungsabläufe stetig weiter und legen Standards fest, die jeden Handgriff
genau beschreiben.
Wir entwickeln uns hin zu einer
Hochzuverlässigkeitsorganisation, indem wir Prozesse, Abläufe und Standards
kontinuierlich verbessern, um unseren Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen in
allen Bereichen eine möglichst hohe Qualität der Versorgung zu garantieren.
Deshalb bedeutet Compliance für uns auch die Schaffung von
organisationalen Rahmenbedingungen, in denen sich die persönliche Integrität
entfalten kann; auch und gerade hierdurch erlangt die Compliance ihre positive
Wirkung als Schutz der BBT-Gruppe und ihrer anvertrauten Menschen. Denn Sie
können sicher sein, dass bei uns Abläufe auf Rechtskonformität geprüft und
möglichen Rechtsverstößen nachgegangen wird.
Wir bekennen uns zu einer gesellschaftlich verantwortlichen
Unternehmensführung, indem wir die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen
unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen
und fortwährend bestrebt sind, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer
Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und
Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international
anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie in unserer
Grundsatzerklärung festgehalten sind.
Wir sehen es als unsere selbstverständliche Verantwortung Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt
sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten. Im Rahmen des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden wir jährlich über unsere
Entwicklungen und Vorhaben öffentlich berichten.